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Daher räumt uns die ÖTK ab jetzt (ähnlich der aktuellen Regelung in der Humanmedizin) das befristete Recht ein, Konsultationen bei Möglichkeit telemedizinisch durchzuführen. Diese können sowohl mittels Videokonferenzen als auch durch telefonische Beratungen erfolgen. Medikamente können anschließend aus der Hausapotheke oder per Rezept aus einer öffentlichen Apotheke abgeholt werden.
Konsultationen, Rezept und/oder hinterlegte Medikamente werden dann wie in der Ordination erbrachte Leistungen abgerechnet und die Rechnung elektronisch übermittelt.
Unser Risiko einer Infektion kann so merklich verringert werden.
Jede Kollegin, jeder Kollege von uns kann ab nun nach eigenem Ermessen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. |